RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
meint ein zweitinstanzliches Gericht jedenfalls für das Arbeitsrecht, wo die Abmahnung häufig die gelbe Karte ist, die die Kündigung vorbereitet. Nach einer atuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein soll die Abmahnung keiner Prüfung durch Arbeitsgericht dahingehend unterliegen, ob die Abmahnung verhältnismäßig ist, also möglicherweise eine übertriebene Reaktion des Arbeitgebers darstellt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz greife
Weiterlesen >
Das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – so der Titel der Broschüre – kann man sich bequem und kostenlos dank Bundesarbeitsministerium auf den Rechner laden. Von A wie
Weiterlesen >
Flash-Mob-Aktionen gehören zu den moderneren Mitteln des Arbeitskampfes. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Flash-Mob Aktionen jetzt ausdrücklich auch als legales Arbeitskampfmittel anerkannt. Kennzeichen von Flash-Mobs (Blitzauflauf) ist das blitzartige Auftauchen und Wiederverschwinden der Akteure. Bei Flash Mob Aktionen im Arbeitskampf werden per SMS viele Personen z.B. in bestreikten Geschäften zur Blockade des Kassenbereichs aufgerufen, um Pfennigartikel …
Weiterlesen >
Im bekannten Portal für Freiberufler „GULP“ können Freiberufler in einem Anwaltsverzeichnis einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn sie mit dessen Beratung oder Vertretung, z.B. beim Thema „Scheinselbständigkeit“, Vertragsfragen etc. zufrieden waren. Voten können nur 5 / 5 ( 1 vote )
Weiterlesen >
das bestätigte nach dem LAG Hamm (Juracity berichtete) nun auch das LAG Düsseldorf ohne wenn und aber. Das Omnibusunternehmen hatte in dem Formulararbeitsvertrag mit seinen Busfahrern folgende Regelung zur Überstundenpauschalierung vereinbart: „Durch den Wochen/Monatslohn ist alle anfallende Mehrarbeit abgegolten.“ Die Klausel hielt jetzt nach dem LAG Hamm auch das LAG Düsseldorf für unzulässig:
Weiterlesen >