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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Agfa Photo: BAG Urteil vom 20.03.2008

In Sachen „Fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben“ und „Widerspruch gegen den Betriebsübergang“ von Agfa Gevaert auf Agfa Photo liegt die Begründung des ersten Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Termin vom 20. März 2008 nun im Volltext vor (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.3.2008, 8 AZR 1016/06). Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Fehlerhaftigkeit

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Veröffentlicht am: 21. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsschutzklage: “da will ich aber nicht wieder hin…”

Diesen Satz hört man als Anwalt im Verlauf einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit immer wieder. Zunächst ist der Arbeitnehmer geschockt über die Kündigung und beauftragt den Anwalt mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wenn der Arbeitnehmer dann vom Anwalt erfährt, dass das Klageziel die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses ist, reagiert er oft verdutzt und kann sich gar …

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Veröffentlicht am: 21. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Folgen der Freistellung für das Arbeitslosengeld ?

In Aufhebungsverträgen und im Zusammenhang mit Kündigungen wird oft und gerne davon Gebrauch gemacht; der Freistellung. Zumeist wird sie unwiderruflich vereinbart. Der Arbeitnehmer, der wegen des Endes der Anstellung ohnehin keine Freude mehr an der Arbeit hat, darf zuhause bleiben und erhält weiterhin Gehalt. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nicht mehr sehen möchte, ist ebenfalls …

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Veröffentlicht am: 20. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung und Befristung

Grundsätzlich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Etwas anderes gilt, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben. Das LAG Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz (Az. 2 Sa 776/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, was gilt für den Fall, dass

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Veröffentlicht am: 18. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mündliche Kündigung

In bestimmten Branchen wie der Gastronomie ist es immer noch verbreitet, mündlich zu kündigen. Dabei fällt nicht einmal das Wort „Kündigung“. Sätze wie „Du kannst mich mal“, „Dann geh doch“ oder „Pack Deine Sachen“

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Veröffentlicht am: 18. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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