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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Urabstimmung bei der Lufthansa: knappe 51 % für Tarifabschluss

Das hätte auch eine Bruchlandung werden können. Mit hauchdünner Mehrheit haben die Ver.dianer bei der Lufthansa in der Urabstimmung das nach kurzem, aber wirkungsvollem Streik ausgehandelte Tarifergebnis akzeptiert. Das wird vermutlich eine Stärkung der

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Veröffentlicht am: 13. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Selbstwiderlegung und Selbstgerechtigkeit

Es gibt Richter, die einstweilige Verfügungen als Zumutung ansehen, weil diese den sorgfältig geplanten richterlichen Alltag durcheinanderbringen. Art. 19 Abs. 4 GG hin oder her. Da die Zuständigkeit meist nicht kritisch ist und daher zur richterlichen Abwehr nicht zur Verfügung steht, müssen andere Saiten aufgezogen werden. Beliebt ist in diesem Zusammenhang der schneidige Vorwurf der …

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Veröffentlicht am: 13. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Tageszeitungsredakteure und die Belastbarkeit in Stresssituationen

In seinem Arbeitszeugnis vermisste ein Tageszeitungsredakteur nähere Angaben zu seiner Belastbarkeit in Stresssituationen und behauptete vor dem Arbeitsgericht, die Auslassung sei ein Geheimzeichen in der Zeugnissprache, er wolle ein

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Veröffentlicht am: 12. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mietvertrag: Allen Mietern muss gekündigt werden….

auch wenn diese bereits vor geraumer Zeit ausgezogen sind. Dies mußte sich nun ein Vermieter vom AG Hamburg (46 C 97/07) sagen lassen. Einer der beiden Mieter war bereits vor Jahren ausgezogen. Der Vermieter sprach daraufhin die Kündigung nur gegenüber dem verbliebenden Mieter aus und erhob später Räumungsklage.

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Veröffentlicht am: 12. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Fristwahrung durch E-Mail/PDF an das Gericht

Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Datei) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von einem bevollmächtigten Anwalt unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch

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Veröffentlicht am: 11. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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