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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kündigung unwirksam trotz 15 Monaten Knast

Bei einer Haftstrafe von 15 Monaten muss der Arbeitgeber die Zeit überbrücken und den Arbeitsplatz freihalten, eine trotzdem ausgesprochene „personenbedingte Kündigung“ ist jedenfalls als fristlose Kündigung unwirksam, dass hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bereits entschieden. Zwar sei die Verbüßung einer längeren Haftstrafe an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB …

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Veröffentlicht am: 11. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Glucklicher Gewinner bei der Loteria

denn ich habe bei einer spanischen Lotteria gewonnen, ohne an ihr teilgenommen zu haben. Es ist aber nicht zu leugnen, denn ich habe gerade eine „OFFIZIELLE GEWINNBENACHRITIGUNG“ erhalten: Wir sind erfreut ihnen mitteilen zu konnen, das die gewinnliste LOTTO PROGRAMM an 09/ 08/ 2008 erschienen ist. Dir offizielle liste der gewinner

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Veröffentlicht am: 11. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Personalrat: Anspruch auf E-Mail und Intranet?

Der Personalrat kann – neben dem „schwarzen Brett“ – Anspruch auf einen Zugang zu E-Mail und Intranet haben, wenn dies die übliche Kommunikationsart in der Dienststelle ist.  Die Dienststellenleitung darf auch keine „Vorzensur“ bei diesen Medien vornehmen. Wie bei Eingriffen am schwarzen Brett würde diese eine Behinderung des Personalrats nach § 107 BPersVG (gilt auch …

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Veröffentlicht am: 11. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratswahlen 2010

Erstaunlich, dass sich schon 2008 viele Beiträge im Internet mit den Betriebsratswahlen 2010 befassen, obwohl doch erst 2006 die letzten Betriebsratswahlen stattgefunden haben. Viele Betriebsräte

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Veröffentlicht am: 10. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Wer schreibt, der bleibt…

Dies mußte nun ein Arbeitgeber erfahren. Denn eine mündlich vereinbarte Lohnkürzung kann unwirksam sein. Dies entschied das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 715/07). Grundsätzlich können entsprechende Vereinbarungen mündlich geschlossen werden, soweit der Arbeitsvertrag nicht wirksam Schriftform vorsieht, dies stellte das Gericht zunächst fest. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht immer:

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Veröffentlicht am: 8. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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