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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

All you can work: die Überstundenpauschale

Um die Zulässigkeit einer Pauschalierung von Überstunden durch entsprechende Arbeitsvertragsklauseln ranken sich Gerüchte und Rechtsirrtümer. Zunehmender Beliebtheit selbst im Niedriglohnsektor erfreut sich die klare Ansage: „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“ Diese häufig in Richtung moderner Leibeigenschaft verstandene 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 20. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unterhaltsreform: Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten

Viele hatten die Unterhaltsreform 2008 so verstanden, dass Betreuungsunterhalt für Alleinerziehende von Kindern ab dem dritten Lebensjahr nicht mehr geschuldet ist. Gerade viele Väter haben diesen Gedanken sehr begrüßt. Die Rechtsprechung dazu war uneinheitlich. Nun hat der BGH zum neuen Unterhaltsrecht entschieden,

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Beinahe-Absturz: Glück gehabt und Geld zurück?

Dass der Erholungswert des Jahresurlaubs dahin ist, wenn man auf dem Rückflug fast abstürzt, liegt auf der Hand. Dass der Reiseveranstalter diesen „Schock“ unter Umständen mit der Rückerstattung des kompletten Reisepreises bezahlen muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof (Urteil v. 15.07.2008, Az.: X ZR 93/07) entschieden.

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Veröffentlicht am: 16. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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LAG Hamburg: Bei Kündigung nicht immer Anspruch auf Neujährchen

Verrückte Welt. Während in München der Staatsanwalt wegen der Trinkgelder der Müllmänner ermittelt (wir berichteten), macht sich das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg vom 13.02.2008 – Aktenzeichen 5 Sa 69/07) Gedanken, ob ein Briefzusteller sogar einen Rechtsanspruch auf die entgangenen „Neujährchen“ hat, wenn

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Veröffentlicht am: 15. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Die Kleinen fängt man: Der Müllmann-Trinkgeldskandal

Kaum zu glauben, dass in München jetzt sogar auf eine Anzeige des Korruptionsbeauftragten der Stadtwerke die Staatsanwaltschaft gegen die Müllmänner ermittelt, die die üblichen „Neujährchen“ oder Weihnachtsgrüße eingesammelt haben und dabei angeblich nicht ordnungsgemäß oder vollständig Buch über die Einnahmen geführt haben sollen. Die Stadt befürchtet, dass die Bürger nur mit der Erwartung zahlen würden, …

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Veröffentlicht am: 15. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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