RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Wie in vielen Studienfächern gehört auch im Jurastudium das Praktikum zum Pflichtprogramm. Studierende, die während dieser Zeit bei den Eltern wohnen, haben laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen (VG Göttingen, Urteil vom 23.11.2006 Aktenzeichen: 2 A 77/05) auch in diesem Zeitraum Anspruch auf den Mietzuschuss durch das BAföG-Amt. Das Bafög-Amt hatte einem Studenten, der
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Für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 14 KSchG nur eingeschränkt. Eine Sperrzeit darf die Arbeitsagentur deswegen bei einem leitenden Angestellten nicht verhängen, wenn dieser gegen Zahlung einer Abfindung einen Aufhebungsvertrag abschließt, um einer Kündigung des Unternehmens zuvorzukommen. Das Bundessozialgericht: „Selbst wenn die
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Einen gut lesbaren und informativen Artikel zum Thema Befristung hat das Karriereportal der Jobbörse „Monster“ vor wenigen Tagen veröffentlicht. Rechtsanwalt Felser gibt darin Tipps für das richtige Verhalten in dem für Laien verminten Feld des befristeten Arbeitsvertrags. Vor allem die Tatsache, dass
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Selbst ein gesetzlich nicht vorgesehenes Anwaltspraktikum während des Jurastudiums ist Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, entschied der Bundesfinanzhof. Ein Jurastudent hatte
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Verdi klagt nun auch wegen Verletzung der Koalitionsfreiheit gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Iren gegen die entsprechende EU-Richtlinie vor dem EuGH in Luxemburg (EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten der EU-Bürger). Ver.di klagt wegen
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