Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge: Verzeichnis Stand 01.07.2008
Das Bundesarbeitsministerium hat das regelmäßig aktualisierte „Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge“ zum Stand: 1. Juli 2008 veröffentlicht. Nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) kann ein Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge gelten dann für alle Arbeitnehmer der Branche ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber (oder der Arbeitnehmer) tarifgebunden ist. …
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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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