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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Hitzefrei im Job nur wenn die Schokolade schwitzt?

„Hitzefrei in der Schokoladenproduktion“ ist ein schöner und leckerer Titel in einer Zeitung, der die Aufmerksamkeit nicht nur schwitzender Leckermäuler unter den Lesern auf sich zieht. MVRegio berichtet, dass Chocolatier Deprie die Produktion einstellt, um die wertvollen süssen Produkte vor Schaden zu bewahren. Nach Meinung von Wikipedia können die ebenfalls schwitzenden Chocolatiers am Arbeitsplatz allerdings …

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Veröffentlicht am: 5. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Postmindestlohn

Die Post-Mindestlohn-Verordnung ist nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar. Weiter schreibt die Bundesregierung in

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Veröffentlicht am: 4. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Mindestarbeitsbedingungengesetz

Während die Regierung versucht, das Thema Mindestlohn entsprechend der Koalitionsvereinbarung durch Mindestarbeitsbedingungengesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz endlich ins Tor zu bringen, starten die Arbeitgeberverbände eine neue Kampagne. Von „ein brutaler Anschlag auf die Tarifautonomie“ bis zu „Ermächtigung

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Veröffentlicht am: 4. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat hat Anspruch auf einen PC

Ein für 30 Filialen einer Drogeriemarktkette zuständiger siebenköpfiger Betriebsrat, der bisher nur über eine elektrische Schreibmaschine mit Korrekturband verfügt, hat Anspruch auf einen PC. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 9.1.2008 (7 TaBV 25/07).

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Darlegungs- und Beweislast bei der Kleinbetriebsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil vom 26.6.2008 (2 AZR 264/07) mit der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des § 23 Abs. 1 KSchG beschäftigt.

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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