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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht notwendige – Änderungen vornehmen will. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.6.2008 (2 AZR 147/07).

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Keinen Kredit bekommen: E-Mail bei Hotmail? Gewerkschaftsmitglied?

Es kann viele Gründe haben, warum ihre Bank das Darlehen ablehnt oder der Autohändler den Leasingvertrag für das neue Auto. Einer kann ein fehlerhafter Schufaeintrag sein (wir berichteten von einem Fall). Der andere Grund können richtige Einträge sein, die

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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Europameister-Montag: Abgeordnete machen blau, alle andern

müssen arbeiten und lernen. Eine popul.. äre Forderung der bayerischen SPD, den Schultag am Montag nach dem EM-Finale für die Schüler eine Stunde später anfangen zu lassen, lehnte das Kultusministerium mit Rücksicht auf

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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bundesverwaltungsgericht: Keine Richterinnen mit Kopftuch?

Rechtsreferendarinnen während des Rechtsreferendariats und Referendarinnen in der Lehrerausbildung (Referendariat) darf das Kopftuchtragen nicht ohne weiteres verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.06.2008 in einem Urteil entschieden, dass jedenfalls während der Ausbildung

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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Keine Kündigung vor Einleitung des Konsultationsverfahren

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.5.2008, 8 AZR 84/07) hat entschieden, dass ein Unternehmen vor der Einleitung des Konsultationsverfahrens (Verhandlungen mit dem Betriebsrat bei Massenentlassungen) keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen darf. Dazu gehört, neben

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Veröffentlicht am: 27. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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