RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Sie sind Bankangestellter / Bankkaufmann / Bankkauffrau und suchen die für ihre Kündigung maßgebliche Kündigungsfrist?Die einzuhaltende Kündigungsfrist bei Banken richtet sich meistens (bei Tarifbindung oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf den Tarifvertrag) nach dem Manteltarifvertrag für die privaten Banken. Dieser gilt allerdings auch für einige öffentliche Banken, die in der Anlage des MTV aufgelistet sind (z.B. für …
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Bei der Änderungskündigung darf der Arbeitgeber nicht mehr ändern, als unbedingt erforderlich ist. Eine evangelische Kirchengemeinde hatte einem ordentlich nach BAT-KF eigentlich unkündbarem Hausmeister gekündigt und ihm im Wege der Änderungskündigung angeboten, als Küster weiterzuarbeiten. Er sollte allerdings auch aus seiner eigenen Wohnung
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Na, wenn das mal kein Eigentor war. Seit der Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW im Oktober 2007 müssen Dienststellenleiter die Erörterung mit der Personalvertretung alleine absolvieren, also ohne das übliche Gefolge („Prozession“). „Gemäß § 66 Abs. 2 Sätze 5 und 6 LPVG 5 / 5 ( 1 vote )
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trotz möglicherweise unterbliebener Beteiligung des Personalrats bei der Gestellung, so dass Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln vom 14.05.2008 – 3 SaGa 3/08). Geklagte hatte eine Mitarbeiterin eines Versorgungsamtes, die im Zuge des sog. Straffungsgesetzes versetzt werden sollte. Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, stellt nach Ansicht …
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das entschied heute das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm vom 26.06.2008 – 15 Sa 63/08) und wies die Entschädigungsklage einer Bewerberin ab, die sich wegen des Alters diskriminiert fühlte. Die Beklagte betreibt ein Immobilienunternehmen. Im März 2007 veröffentlichte sie in mehreren lokalen Zeitungen zwei Stellenanzeigen. Nach dem Inhalt der Anzeigen suchte die Beklagte
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