RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft beiderseitiger Tarifbindung oder infolge arbeitsvertraglicher Bezugnahme zur Anwendung kommt, gelten folgende Kündigungsfristen nach TV-V: Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist nach TV-V …
Weiterlesen >
Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner „gelassener“ damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. Das geht nicht ohne eigene Kenntnisse und Erfahrungen im Internet. Das Landgericht München (LG München, Urteil vom 19.06.2008 – 7 O 16402/07) machte nun …
Weiterlesen >
Ein ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers hielt das Arbeitsgericht Koblenz (ArbG Koblenz, Urteil vom 20.12.2007, Az.: 7 Ca 1057/07) für gerechtertigt, weil dieser seinen Arbeitgeber, einen Tankstellenpächter, bei den Behörden
Weiterlesen >
Das Bundesgesundheitsministerium macht laut FAZ in Arbeitsrecht und will das Anzeigerecht in § 612 a BGB einführen, um Arbeitnehmern das „Whistleblowing“, also das Anschwärzen des Arbeitgebers zu erleichtern. Wieder ein eigentlich überflüssiger Akt, denn
Weiterlesen >
In einem Arzthaftungsprozess muss das Gericht in der Regel zur Aufklärung des Sachverhaltes einen Sachverständigen hinzuziehen. So hat der BGH (Beschluss vom 0605.2008, Az.: VI ZR 250/07) nun entschieden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises vorgelegtes Gutachten nicht alle Fragen abschließend beantworten kann.
Weiterlesen >