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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Wetter in Brühl

Das Wetter in Brühl ist unterschiedlich, wenn man verschiedenen Wetterportalen (Wetter.de – Wetteronline.de – Wetter.com)  glauben darf. Nachdem es sich ordentlich ausgeregnet hat (ein paar gefühlte Eimer pro Quadratmillimeter) soll es pünktlich

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitszeitrichtlinie nicht für Selbständige

Die Arbeitszeitrichtlinie der EU soll auch nach der Neufassung nicht für Selbständige gelten. Wie die 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Türkei : Deutschland 2:1

Nein, das ist nicht mein Tipp für das heutige Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die türkische Nationalmannschaft, sondern die bisherige Bilanz der Länderspiele beider Mannschaften aus den letzten Jahren. Die Türkei siegte zuletzt zweimal

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kostenloses Erstgespräch beim Anwalt

Ein kostenloses Erstgespräch hatte ein „leitender Angestellter„, was er bei der Terminvereinbarung schon im zweiten Satz nicht zu erwähnen vergaß, angeblich mit mir vereinbart. Tschuldigung, jedenfalls mit meiner Mitarbeiterin, behauptete er, Typ gegelter Strukki, mit trainiertem Lächeln, breiten

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Teilzeitwunsch und Grenzen in einer Betriebsvereinbarung

Arbeitnehmer haben nach § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der Arbeitgeber die Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Neuverteilung der …

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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