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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Die Leiharbeitsrichtlinie 2008

In der EU gibt es 8 Millionen Leiharbeitnehmer – Tendenz steigend. Die Europäische Kommission nahm im März 2002 einen Vorschlag zur Schaffung gleicher Bedingungen für Leiharbeitnehmer in der EU an. Mehrere Ratspräsidentschaften haben sich um eine Lösung in dieser Sache bemüht. Nach der kürzlich erfolgten Einigung der Sozialpartner im Vereinigten Königreich entschloss sich der slowenische Ratsvorsitz, einen …

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Die Arbeitszeitrichtlinie 2008

Die EU-Kommission hat die Katze „amtlich“ aus dem Sack gelassen. Folgende Änderungen sind bei der Arbeitszeitrichtlinie geplant: beim Bereitschaftsdienst (Bereitschaftszeit) wird zwischen aktiven und inaktiven Zeiten unterschieden; der aktive Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit zu zählen; inaktiver Bereitschaftsdienst darf nicht

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bauleiter mit Werkvertrag und Inhaber einer Limited ist nicht scheinselbständig

Im Fall eines Stahl- und Betonbauers, der Director einer Limited war und auf Werkvertragsbasis auf Baustellen tätig wurde, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt mit Urteil vom 21.04.2007, dass seine Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist. Der Stahl- und Betonbauer hatte als einziger Shareholder und Generalbevollmächtigter in London eine Ein-Personen-Limited für Betonbau und Mauerwerksarbeiten mit einem Stammkapital …

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Veröffentlicht am: 7. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Keine Sperrzeit wegen Pflege

Wird ein Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer wegen Pflege nach § 3 Abs. 1 S. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (in Kraft seit 1.7.2008) einvernehmlich mit dem Arbeitgeber beendet, liegt ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vor. Der Nachweis kann durch 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Sperrzeit: Durchführungsanweisung der Bundesagentur Stand 6/2008

Die Bundesagentur für Arbeit gibt sich familienfreundlich: Die für die Sachbearbeiter der örtlichen Arbeitsagentur verbindliche Durchführungsanweisung der Bundesagentur zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit (DA §144 SGB III) ist auf den aktuellen Stand

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Veröffentlicht am: 6. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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