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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kürzung der Unterhaltsbeihilfe

Die Kürzung der Unterhaltsbeihilfe nach (zunächst) nicht bestandenem Assessorexamen unterliegt in NRW der Mitbestimmung der Referendarvertretungen. Zuständig ist der Bezirkspersonalrat der Rechtsreferendare beim jeweiligen Oberlandesgericht, das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden: „Das Verwaltungsgericht

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung auch als Kopie wirksam

Auch eine Kopie eines Kündigungsschreibens soll wirksam sein, das scheinen Meldungen über ein Urteil des Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008 – Aktenzeichen 21 Ca 563/07) nahezulegen. Richtig daran ist, dass ein Doppel der Originalkündigung, wenn es ebenfalls selbständig = eigenhändig unterschrieben ist,

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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Altersteilzeit führt zur Sperrzeit

Der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages führt – wenn der Arbeitnehmer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslose meldet, zu einer Sperrzeit. Das bestätigte das Landessozialgericht NRW (LSG NRW, Urteil vom 20.02.2008  – L 12 AL 47/07). Das LSG NRW hatte bereits mit Urteil vom 01.06.2005 (L 12 AL 221/04) entschieden, dass der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages sperrzeitrelevant …

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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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5 Euro pro Stunde sind Lohnwucher

entschied nach dem Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven (Juracity hatte berichtet) nun auch das Landesarbeitsgericht Bremen (LAG Bremen, Urteil vom 17.06.2008 – 1 Sa 29/08) in der Berufung. Eine geringfügig beschäftigte Auspackhilfe eines Unternehmens, das in Supermarktketten die Regale füllt und die dafür 5 Euro die Stunde erhielt, hatte auf den Tariflohn von 9,70 Euro geklagt. Wegen der …

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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Hilfe, Post !!! Angst vor dem Briefkasten

Angst vor dem Briefkasten (Postphobie) entschuldigt keine Fristversäumung, das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (1 K 2525/07) und lehnte die Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist gegen einen Bescheid ab. Auch eine krankhafte, psychologisch behandelte Angst vor dem Briefkasten hilft

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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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