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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

KEIN Ermittlungsverfahren gegen Konzernbetriebsrat der Telekom

Entgegen dem Eindruck, den Meldungen auf Focus Online erweckten wurde nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Telekom AG, Wilhelm Wegener, eingeleitet. Es macht schon einen Unterschied, ob

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Veröffentlicht am: 3. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Datenschutzbeauftragter in der Anwaltskanzlei

Pflicht oder etwa gar nicht erlaubt? Datenschutzbeauftragte in Rechtsanwaltskanzleien. Da auch der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, jedenfalls wenn er nicht mehr mit dem Federkiel arbeitet, stellt sich die Frage, ob ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Das meint der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten, BDSB. Gar nicht zulässig, meint

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Massenentlassung in NRW und Hessen

Bei Dematic in Wetter und Offenbach sollen eine Massenentlassung geplant sein, berichtet die IG Metall.  Der bekannte Maschinenbauer Dematic, der weltweit 3700 Mitarbeiter beschäftigt, soll nach dem Willen des 2007 eingestiegenen Finanzinvestors Triton, ein Private Equity Unternehmen, Entlassungen zur Renditeerhöhung

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bayern führt. Beim Mindestlohn

und Kampf gegen Lohndumping, denn das vom DGB initiierte Volksbegehren für einen Mindestlohn ist auf dem besten Wege, erfolgreich zu werden. Zwar löst der Start des Begehrens die üblichen Reflexe bei den Verbandsvertretern aus, die versuchen, das in der bayerischen Bevölkerung populäre Begehren zum Mindestlohn mit Hilfe der Gerichte noch zu stoppen. Aber selbst die …

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Straffungsgesetz: Zuordnung der Beamten ist gesetzwidrig

und können nicht einfach mittels gesetzlichem Zuordnungsplan auf andere Behörden verteilt werden, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Düssseldorf vom 30.05.2008 – Aktenzeichen 13 K 695/08 u.a.) auf die Klagen von fünf Beamten nun in der Hauptsache. Bereits das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in Verfahren von Tarifangestellten und das Verwaltungsgericht Minden in

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Veröffentlicht am: 2. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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