RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ja, richtig gelesen. Viele Auftraggeber tendieren bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter zum Prinzip, „nur nichts Schriftliches“. Das ist tödlich bei einer Betriebsprüfung und führt im Zweifel zu einer größeren Prüfungstiefe … Aber manchmal verstehe ich es sogar. Nicht selten legen „Freie Mitarbeiter“ nämlich einen „Anstellungsvertrag“ oder sogar einen mit „Arbeitsvertrag“ überschriebene Vereinbarung vor, die Basis …
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Verdi Chef Bsirske hat nach einem soeben ausgestrahlten Bericht der Strafanzeige gegen die GNBZ angekündigt, berichten Frankfurter Rundschau und Spiegel. Die im Oktober 2007 erst gegründete Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) steht nach einem Fernsehbericht des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“stärker unter dem Einfluss der Arbeitgeber als von ihr zugegeben. Der 66-jährige Geschäftsführer der GNBZ, …
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so das Bundesministerium für Arbeit in seiner Stellungnahmen zum Beschluß des Verwaltungsgericht Berlin vom 7.3.2008 (wir berichteten). Die Pressemitteilung des BMAS im Wortlaut: Zu dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin über die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Branche Briefdienstleistungen erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Bundesregierung hat eine klare und fundierte Rechtsauffassung
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Alles sprechen darüber, hier kann man es nachlesen: Die Postmindestlohnverordnung vom 28.12.2007: Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 Auf Grund des § 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 227), der durch Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 …
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Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hält die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen durch die sogenannte Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig. Mit Beschluß vom 7.3.2008 hat das Gericht auf die Klage von Unternehmen der PIN- bzw. TNT-Gruppe sowie des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste e. V. (BdKEP), einem Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG, die …
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