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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Titelhandel: Doktoren und Professoren zittern

Consul Weyer lässt grüßen, denn die Staatsanwaltschaft Köln hat heute das wegen Handels mit Doktortiteln ins Gerede gekommene „Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach“ durchsucht. Anlaß ist ein Hinweis der Staatsanwaltschaft aus Hannover, die einen Hochschullehrer aus Hannover angeklagt hat (Juracity berichtete). Gegen die Geschäftsführer des Bergisch-Gladbacher Instituts bestehe der Anfangsverdacht der Bestechung von Professoren, …

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Wiener Personalvertretungsgesetz – W-PVG

Der Blick über den Tellerrand: Zuweisungen von Bediensteten an andere Rechtsträger nicht nur in NRW, sondern auch in Wien (so das Zuweisungsgesetz). Beamtenleiharbeit sozusagen. Beim Personalvertretungsgesetz selbst fällt zweierlei auf: scheint kürzer zu sein (ka schmäh …), die

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Ver.di stellt Strafanzeige gegen GNBZ

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) macht Ernst und erstattet wie bereits gestern angekündigt Strafanzeige gegen die GNBZ bei der Staatsanwaltschaft Köln. Aus der Pressemitteilung von ver.di: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute Strafanzeige gegen die in Köln ansässige „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) erstattet und einen Strafantrag gestellt. Es sei eindeutig, dass die GNBZ, …

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kyrill, Emma, Vivian, Wiebke, Sturmschäden und wer zahlt ? (I)

Jeder kennt sie, die Namen der großen Orkane. Die Aufzählung wäre sicherlich noch um einige zu ergänzen, wie etwa Lothar, der Weihnachten 1999 eine Spitzengeschwindigkeit von 272 km/h erreichte. Da geht dann auch mal was kaputt. Doch wer kommt für die Schäden auf? Zumeist die Versicherung, jedenfalls dann wenn das Risiko versichert ist. Dabei setzen …

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Grundschulung und Spezialschulung

Jedes neugewählte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Grundschulungen im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Auch neugewählte Personalratsmitglieder haben Anspruch auf solche Grundschulungen im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Ein darüber hinausgehende Schulungsbedarf kann 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 11. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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