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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat?

Wer ist zuständig für die Mitbestimmung bei Maßnahmen, die mehrere Unternehmen oder Betriebe betreffen? Diese Frage stellt sich in größeren Unternehmen bei der Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat (GBR), in Konzernen wird es dann ganz kompliziert, denn dann streitet sich auch noch der Konzernbetriebsrat (KBR). Der Arbeitgeber beteiligt lieber ein Gremium als viele, dass steigert …

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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bis dann gar nix mehr geht: Flatrate-Partys

Beliebt sind sie insbesondere bei Jugendlichen, die sog. Flatrate-Partys. Es ist wie beim Telefonieren. Ein fester Preis und soviel nutzen, bis es einem reicht. Leider geht es hier nicht ums Surfen im Internet oder ums Telefonieren, sondern schlicht ums Saufen. Unvergessen der Fall im letzten Jahr: Ein Schüler hatte sich zum Pauschalpreis 45 Gläser Tequila …

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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Anwaltspraktikum

Das Anwaltspraktikum zu Beginn des Jurastudiums ist angesichts der zunehmenden Anwaltsorientierung von Studium und Referendariat der Normalfall der praktischen Studienzeit (so die amtliche Bezeichnung des Praktikums).  Das Anwaltspraktikum soll den Studenten

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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Krankenhaus muss zahlen

Ein Behandlungsfehler bei der Geburt eines Kindes führte zu Behinderung, die regelmäßige Pflege des Kindes erforderten. Das OLG Zweibrücken (Az. 5 U 62/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Krankenhaus dann auch für die Pflege durch die Eltern zahlen muss. Ja, entschied das Gericht. Und zwar muss dass Krankenhaus auch dann

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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Beamtenstreikrecht

Nä, dat dürfen die nitt … ist ein echt deutscher Reflex bei der Frage, ob Beamte streiken dürfen. Auch die Gerichte sind davon offensichtlich nicht frei. Beamte dürfen nicht streiken, so die herrschende Meinung. Natürlich verstehen die Gerichte auch keinen Spaß: Dienst nach Vorschrift anstatt Streik geht auch nicht. Später hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom …

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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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