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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Mehrheit für ordentliche Gehaltserhöhnung im öffentlichen Dienst

Die Mehrheit der Bevölkerung hat Verständnis dafür, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jetzt auch mal dran sind; das ist das Ergebnis des Votings auf dem JuracityBlog. Immerhin 49 % meinen,

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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bahnstreik fällt aus …

In letzter Minute haben sich Mehdorn und Schell geeinigt. GDL sowie die Tarifgemeinschaft aus Transnet und GDBA verpflichteten sich bei den Verhandlungen am Sonntag, die Tarifverträge der jeweils anderen Gewerkschaft anzuerkennen, erklärte die Bahn. Damit erledigt sich auch das einstweilige Verfügungsverfahren beim Arbeitsgericht Frankfurt, mit dem die Bahn ein Streikverbot beantragt hatte. Die Lokführergewerkschaft GdL …

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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Rügepflichten beim Handelsgeschäft

Das Landgericht Coburg hat sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Handelskauf vorliegt und der Käufer darum Mängel unverzüglich rügen muss (Urteil vom 15.02.2008, Az.: 33 S 112/07).

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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Krankengeld auch nach Kündigung

Das LSG München hat entschieden, dass freiwillig versicherte Arbeitnehmer ihren Krankengeldanspruch auch dann behalten, wenn sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren (Urteil vom 6.3.2008, Az.: L 4 KR 268/06).

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Veröffentlicht am: 9. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Abfindung: Aust bekommt 4 Mio. Euro

vom Spiegel, berichtet die Süddeutsche Zeitung.  Spiegel und Austs Anwalt Prinz

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Veröffentlicht am: 7. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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