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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verwaltungsgericht Arnsberg: Besoldung der Landesbeamten in NRW verfassungswidrig – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Das VG Arnsberg (Az.: 2 K 3224/04 u.a.) vertritt die Auffassung, dass die Besoldung der Beamten in NRW bereits seit 2003 nicht mehr der Verfassung entspricht. Denn die Alimentation der Beamten sei in unzulässiger Weise von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt worden. Vorliegend ging es um vier Klagen gegen das 2003 abgeschaffte

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Veröffentlicht am: 18. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Aktienoptionen für den Betriebsrat

na, ob das ne gute Idee ist … Jedenfalls hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.01.2008 – 7 AZR 887/06) damit zu befassen, ob ein Unternehmen einem Betriebsratsmitglied, dass sich auf das Benachteiligungsverbot berufen hatte, auch Aktenoptionen gewähren muss. Nach § 37 Abs. 4 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern

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Veröffentlicht am: 17. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung von Low Performern

tja, so heissen heutzutage leistungsschwache Beschäftigte und mancher Manager möchte sie loswerden. Das Bundesarbeitsgericht hat sich heute (BAG, Urteil vom 17.01.2008 – Aktenzeichen 2 AZR 536/06) mit der Kündigung eines „Low Performers“ befaßt und die Pressemitteilung entsprechend mit „Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern“ betitelt. Das Bundesarbeitsgericht löst die Problematik geschickt durch eine Beweislastregelung. Kann er nicht, …

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Veröffentlicht am: 17. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Keine wirksame Befristung bei geänderten Arbeitsbedingungen

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage einer wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses zu befassen. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgrund bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine wirksame Verlängerung der Befristung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass …

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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat und Insolvenz

Schlimm ist es, wenn der Betrieb in die Insolvenz gehen muss. Und Betriebsräte sind doppelt betroffen, denn sie sind eben auch Arbeitnehmer dieses Betriebs. Viele Insolvenzverwalter ignorieren, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch in der Insolvenz gilt. Der Insolvenzverwalter ist keinesfalls Fürsprecher der Mitarbeiter; es geht ihm vielmehr meist nur darum, die Mitarbeiter und natürlich den Betriebsrat …

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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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