RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass für die Entscheidung, ob und inwieweit beim zweiten juristischen Staatsexamen von dem rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote abgewichen werden soll, sich der Prüfungsausschuss einen Gesamteindruck über den Leistungsstand des Prüflings verschaffen muss und dabei die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen hat (Urteil vom 9.1.2008, Az.: 14 A 3658/06).
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Anordnung der erneuten Anfertigung einer Aufsichtsarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn es bei der ersten Anfertigung der Arbeit zu einer Störung des ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs dergestalt kam, dass zahlreiche Klausurtexte Druckfehler aufwiesen und es dadurch an den verschiedenen Prüfungsorten zu unterschiedlichen Prüfungsabläufen kam (Beschluss vom …
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Das OVG NRW hat entschieden, dass sofern bei einer zweiten juristischen Staatsprüfung das Prüfungsgespräch wegen eines Verfahrensfehlers zu wiederholen ist, kein Anspruch auch auf Wiederholung des Aktenvortrages besteht (Urteil vom 09.10.2007, Az.: 14 A 2873/06).
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich mit Beschluss vom 07.05.2007 – Az.: 2 LA 410/05 – mit der Überprüfbarkeit einer Klausurbewertung und der Relevanz von Konzeptblätter im ersten juristischen Staatsexamen beschäftigt.
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des Betroffenen gegen eine Verbotsverfügung der Region Hannover, führerscheinfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, abgelehnt (Beschluss vom 17.01.2008; Az.: 9 B 4217/07).
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