RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Soeben hat das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 2433/04 u. 2434/04 vom 20. Dezember 2007) über die verfassungsmäßigkeit der sog. Argen entschieden. Nach § 44 b SGB II sollte die Leistungsverwaltung des Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, durch Arbeitsgemeinschaften zwischen der Agentur für Arbeit, also dem Bund und den Kommunen und Kreisen erfolgen. Dies widerspricht …
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Die Stadt Köln ist die einzige Gemeinde in Deutschland, die eine Sexsteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer erhebt. Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, rechnet der Kämmerer für das Jahr 2007 mit Einnahmen in Höhe von € 750.000,00. Die Stadt hatte für jeden Raum monatlich € 150,00 zugrundegelegt. Unabhängig von der Art und Häufigkeit der Nutzung …
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Eine Rechtsschutzversicherung hat sicherlich ihre Vorteile. Aber dann und wann kann man sich über die dortigen Sachbearbeiter richtig ärgern. Mich suchte ein Ehepaar auf. Beide waren bei einem Unfall verletzt worden; der PKW des Ehemannes ist ein technischer Totalschaden. Die Beweislage ist äußerst unübersichtlich. Ich lege also jeweils eine Akte an und bitte die HUK …
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Wer Anlass zur Annahme hat, dass die eigenen Treueschwüren und Treuebekundungen vielleicht nicht ganz ernst genommen werden, wie sie sollten, der möge sich nicht unbedingt über ein Handy zu Weihnachten freuen. Denn Handies, genauer genommen, die Funkzelle in der sich das Handy befindet, können über spezielle Dienstleister bis etwa 250 Meter genau geortet werden. Dazu …
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Eigentlich wirtschaftlich überzeugend: Die Eltern von sechs Kinder meinten, von der Erhöhung der Mehrwertsteuer mehr belastet zu sein als Kinderlose. Die Eltern sahen darin das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzt. In letzter Instanz hatte über die Frage der Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.
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