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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kein Bonus mangels Zielvereinbarung?

Das Bundesarbeitsgericht hat gestern (BAG, Urteil vom 12.12.2007 Aktenzeichen 10 AZR 97/07,) eines der umstrittenen Probleme beim Thema „Zielvereinbarung“ entschieden, nämlich, was passiert, wenn im Arbeitsvertrag zwar ein Bonus geregelt wird, der von einer Zielvereinbarung abhängt, eine derartige Vereinbarung aber nicht zustande kommt. Häufig finden Bewerbungsgespräche statt nach dem Motto: „Sie bekommen ein Fixum und …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Liebe Besucherin, lieber Besucher Kölns,

ein derart überschriebenes Zettelchen erhalten seit geraumer Zeit Besucherinnen und Besucher Kölns. Und zwar auf Deutsch und Englisch. Und dies, obwohl die meisten Besucher dem Ohrenvernehmen nach aus Holland oder Belgien kommen. Zumeist wird das Zettelchen hinter dem Scheibenwischer des aufgrund des vorweihnachtlich bedingten Parkplatzchaos irgendwo abgeparkten PKW vorgefunden. Und was möchte die Stadt? Sie …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Mainz: Besser rechtsschutzversichert; keine Prozesskostenhilfe bei einfachen Fällen oder kein Lohn und dennoch draufgezahlt

Prozesse vor dem Arbeitsgericht kosten Geld. Vor allem in erster Instanz. Denn § 12 a Abs. 1 ArbGG bestimmt, dass eine Ersatzpflicht auch dann nicht besteht, wenn die Partei obsiegt. Jede Partei trägt also ihre Anwalts- und Reisekosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Nun das ist besonders mißlich, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Denn diese …

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: Bewährungserprobung als Befristungsgrund

Der Katalog der Sachgründe für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages in § 14 Abs. 1 Satz2 TzBfG ist nicht abschließend. Das LAG Köln beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24.08.2007 – 11 Sa 250/07 – u.a. mit der Frage, ob die Befristung zum Zwecke der Bewährungserprobung nach wiederholten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen zulässig ist.

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Doping: Gütetermine beim ArbG Freiburg

Heute finden am ArbG Freiburg Gütetermine in den Kündigungschutzverfahren der ehemaligen T-Mobile-Teamärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid statt. Die beiden Ärzte sind vom ihrem Arbeitgeber, der Uni-Klinik Freiburg, zunächst suspendiert und dann gekündigt worden, nachdem sie bereits vor einigen Monaten eingeräumt hatten,

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Veröffentlicht am: 13. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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