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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Sport & Recht: Freistellungen bei Schalke

Nach dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach hat nun auch der FC Schalke 04 seine Party-Affäre. Ähnlich wie im Fall der Gladbacher Spieler Soumaila Coulibaly und Steve Gohouri haben es sich die Schalker Profis Krstajic und Rakitic nach dem mageren 2:2 Bei Eintracht Frankfurt und vor dem wichtigen Spiel um den Einzug ins Champions-League-Achtelfinale …

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Weiterbeschäftigung

das wünschen sich nicht alle, aber viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung. Jedenfalls mehr als die Zahl derer, die eine Weiterbeschäftigung tatsächlich erreichen. Die meisten scheiden – mit oder ohne Kündigungsschutzklage – mit einer Abfindung aus. Das Kündigungsschutzgesetz, das dem Namen nach vor Kündigung schützen sollte, wird daher auch spöttisch unter Arbeitsrechtlern als „Abfindungsgesetz“ bezeichnet. Die …

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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Pebb§y, Personalüberhang und AGG

Altersteilzeit wird Beamten nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Hierzu gehört in der Regel, daß die Altersteilzeit zum Abbau eines Personalüberhangs beiträgt. Ob eine Personalüberhang unter Verweis auf die Erhebungen nach Pebb§y dargelegt werden kann, wird u.a. in dem Urteil des VG Lüneburg vom 28.11.2007 – 1 A 27/07 – thematisiert.

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Veröffentlicht am: 10. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Lehrer im Dauereinsatz

… zumindest, wenn sie mit ihren Schülern auf Klassenfahrt sind: Lehrer, die als Begleitperson auf eine Klassenfahrt mitfahren, sind während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden am Tag im Dienst. Unfälle während dieser Zeit sind daher in der Regel auch als Dienstunfälle anzuerkennen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 28.09.2007, Az.: 4 S 516/06).

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Veröffentlicht am: 10. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fahrtkostenerstattung und ALG II

Das BSG (Az. : B 14/7b AS 50/06 R) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es für die Erstattung von Fahrtkosten zum Beratungstermin eine Bagatellgrenze gibt. Das Gericht berücksichtigte in seiner Entscheidung, dass Hartz IV – Bezieher nur sehr wenig Geld haben. Im streitigen Fall verlangte ein Mann Fahrtkostenerstattung für zwei Fahrten in …

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Veröffentlicht am: 10. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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