RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das BSG (B 14/7b AS 46/06 R) hatte sich mit der Frage der Vermögensanrechnung und -verwertung bei ALG II – Beziehern zu befassen. Ein Grundsicherungsträger in Bayern hatte einem Mann, dem ein mit einem Nießbrauch zugunsten seiner 86-jährigen Mutter belastetes Haus gehört, Arbeitslosengeld II als Zuschuss verweigert. Vielmehr wollte die Behörde die Leistung nur als …
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Der Begriff Direktionsrecht klingt etwas antiquiert und wird daher heute meist Weisungsrecht genannt. Es füllt die Lücken, die Tarifvertrag, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen und der Arbeitsvertrag bei der Bestimmung der im Arbeitsverhältnis geschuldeten Leistungen offenlassen. Kein Arbeitsvertrag kann jede sich im Arbeitsverhältnis stellende Frage insbesondere zum Inhalt der geschuldeten Arbeit erschöpfend regeln; häufig richtet sich diese …
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Hingeschmissen ist der Job bei grosser Erregung schnell. Und meist unbedacht. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Auflösungsvertrag nach § 623 BGB die Schriftform vorgeschrieben. Denn sonst würde ein mündliches „Bingo“ reichen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das Landesarbeitsgericht Hamm musste sich kürzlich mit einer vermeintlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch SMS befassen. Das
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Wer sich mit dem Gedanken an eine Trennung und Scheidung trägt, trägt sich immer auch mit Gedanken über das liebe Geld; entweder wieviel bleibt mir wohl oder aber was bekomme ich. Das sind natürlich stets Fragen des Einzelfalls. Eine genaue Unterhaltsberechnung sollte daher immer von einem Familienrechtler vorgenommen werden. Aber wer schon eine Hausnummer kennen …
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Das Thema Mehrarbeit bleibt im Beamtenrecht ein Dauerbrenner. Der EuGH hält in seinem Urteil vom 06.12.2007 – C-300/06 – die geschlechtsbezogene Diskriminierung von Beamten in Deutschland, die in Teilzeit tätig sind, für möglich. Zu der Entscheidung war es gekommen, nachdem das BVerwG ein Verfahren zur Vorabentscheidung nach Luxemburg verwiesen hatte.
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