RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat sich mit Urteil vom 15.05.2007, Az.: 2 Sa 181/06 mit dem Thema Weihnachtsgeld in Bezug auf Gleichbehandlung und gegenläufige betriebliche Übung befasst.
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Das hessische Landessozialgericht hatte (Urteil: 29.11.2006, AZ: L 9 B 154/06 AS) festgestellt, dass Geschenke, Essen und alle Ausgaben für das Weihnachtsfest in den Regelbezügen des ALG II enthalten sind. Also gibt es kein zusätzliches Weihnachtsgeld für ALG II – Bezieher. Das mag bitter sein aber vielmehr muss für die Geschenke über das Jahr angespart …
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Schön ist es, Geschenke zu bekommen. Das denken sich jedes Jahr auch wieder viele Arbeitnehmer, wenn sie an all die Stunden denken, die sie im Betrieb des Arbeitgebers im letzten Jahr verbracht haben. Darf der Arbeitgeber denn neben dem Weihnachtsgeld auch etwas schenken, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen ?
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ja, die Jahressonderzahlung des TVÖD hat die frühere Zuwendung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) im öffentlichen Dienst abgelöst. Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach den neuen Entgeltgruppen gestaffelt: Sie beträgt
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Ja, meint jedenfalls das Finanzgericht Köln (Urteil vom 22.02.2007 – 10 K 3447/06) in einem Fall, in dem ein Abteilungsleiter seine Mitarbeiter zu einer eigenen Weihnachtsfeier eingeladen hatte. Das Finanzgericht hielt die Aufwendungen
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