RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Mit der Frage, ob Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hatte sich bereits das Land- und das Oberlandesgericht Köln (15 U142/07) befasst, wir hatten ausführlich berichtet. Heute bestätigte das OLG Köln seine Einschätzung in der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2007 durch ein entsprechendes Urteil.
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Schön, wer eine eigene Garage hat. Aber kann dies auch der beanspruchen, der vom Arbeitslosengeld II lebt? Ja, meinte ein Antragsteller in Bayern. Er begründete dies damit, dass seine Wohnung nur geringe Kosten verursache und der zum Schonvermögen gehörende PKW eine angemessene Unterkunft benötige.
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Der Hessische Landesjustizminister Jürgen Banzer (CDU) hat sich am 25.11.2007 kritisch zur Übernahme von Bachelor- und Masterabschlüssen in die Juristenausbildung geäußert. Es sei unverantwortlich, das nationale und internationale hohe Ansehen der deutschen Juristenausbildung leichtfertig aufs Spiel zu setzen, ohne eingehend geprüft zu haben, ob die Bachelor- und Masterabschlüsse wirklich eine Verbesserung der Ausbildung mit sich …
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Eine Rechnung an eine Patientin vom 14.09.2004 über € 543,00 endete mit dem Hinweis, dass der Rechnungsbetrag bitte bis zum 05.10.2004 anzuweisen sei. Als keine Zahlung erfolgte, mahnte die Rechnungsstellerin. Die Rechnungsempfängerin war derweil umgezogen. Sie hatte einen Nachsendeantrag gestellt. Die Mahnungen wurden jedoch an die alte Anschrift geschickt, die fehlerhaft bezeichnet war. Der Zugang …
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Das wollte ein Arzt aus Soest erreichen. Er war mehrfach bei nächtlichen Besuchen am Krankenlager angegriffen worden und von der Kreispolizei auf den Einsatz von Pfefferspray verwiesen worden. Dies erschien dem Arzt zur Verteidigung ungeeignet und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ein.
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