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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

SG Köln: Es kommt schriftlich; auch Dieter Bohlen ist Künstler!

Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben mitteilt, soll das Sozialgericht Köln dies in einem Urteil sogar ausdrücklich festgestellt haben. Bohlen bekommt es also sogar schriftlich bestätigt. Es ging um die Auftritte von Bohlen in der RTL Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ RTL soll in den Verträgen von den Mitgliedern der Jury „eigenschöpferische und höchstpersönliche Leistungen vereinbart …

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht NRW: Wegfall des Vorverfahrens?

Nach § 126 Abs. 3 BRRG sind Beamte grundsätzlich gehalten, vor jeder Klage aus dem Beamtenverhältnis ein Vorverfahren durchführen. Das gilt auch dann, wenn selbst nach der VwGO die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht vorgesehen ist.

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Wettbewerbswidrig: Werbung mit Teilerstattung des Selbstbehalts

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun gleich in drei Urteilen (v. 08.11.2007, Az.: I ZR 192/06, I ZR 60/05 und I ZR 121/06) entschieden, dass Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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ALG II – Bezieher müssen nicht immer Schönheitsreparaturen zahlen

Der BGH hatte Mietverträge mit starren Fristen für Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt (wir berichteten). Nun wollte eine ALG II – Bezieherin diese Kosten durch die Stadtverwaltung übernommen haben. Die Stadt lehnte ab. Damit befasste sich nun das Sozialgericht Speyer (Az.: S 1 AS 156/06).

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Zahlen Miteigentümer nicht, kann das Wohnungseigentum entzogen werden

Der BGH (Az.: VZR 26/06) hatte sich mit einem Fall zu befassen, indem ein Wohnungseigentümer erheblich mit dem sog. Wohngeld säumig geblieben war. Die Miteigentümer waren verständlicherweise verärgert und beschlossen, dem Zahlungsunwilligen gemäß § 18 WEG die Wohnung zu entziehen. Soweit rechtlich zulässig, erkannte der

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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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