RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Auch in Hessen gilt wie in anderen Bundesländern auch ein Verbot für Beamtinnen und Lehrerinnen, Kopftücher im Dienst zu tragen. Im Schulgesetz ist formuliert, dass Lehrer und Lehrerinnen gehalten sind, sich politisch, religiös und weltanschaulich neutral zu verhalten und zu kleiden. In Hessen prüft nun der Staatsgerichtshof, ob diese beamtenrechtliche sowie das Schulgesetz in seinen …
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Die Eltern eines zu Tode gekommenen Kindes begehrten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das in Betracht kommende „Täterkind“ war zum Unfallzeitpunkt 4 1/2 Jahre alt. Es soll den Sohn der Eltern in einen Fluss gestürzt oder geschubst haben; das Kind war dabei ertrunken. Die Eltern beanspruchten eine Rente wegen des Schockschadens und Bestattungsgeld. Das Landessozialgericht Niedersachsen …
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Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Staatsanwalts, der offenbar unwillig war, eine Strafanzeige zügig zu bearbeiten, wegen Rechtsbeugung. Mit Urteil vom 21. März 2007 hatte das Landgericht Mannheim den Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil bestätigte …
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Weihnachten naht und damit die üblichen Kärtchen, die manchmal mit einem kleinen Weinpräsent veredelt sind. Manch einer misst seine wahre Bedeutung für Unternehmen und Dienststelle nicht an den Fenstersprossen oder der Dienstwagenkategorie, sondern an Zahl und Qualität der Weinkartons, die die Abende in den Weihnachtsferien erwärmen und an den Absender erinnern sollen. Im Internet kann …
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Anders als Kassenpatienten erfahren Privatpatienten regelmäßig, was die Ärzte so berechnen. Denn Privatpatienten zahlen selbst. Zumeist wird die Ausgabe dann durch eine private Krankenkasse ersetzt; bei Beamten hilft auch die Beihilfestelle. Und die Ärzte haben nach der Gebührenordnung (GOÄ) die Möglichkeit in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz abzurechnen. Die Überschreitung des Satzes von …
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