RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
So oder so ähnlich könnte eine Neuauflage des Rock-Klassikers des Kölner Urgesteins Jürgen Zeltinger demnächst lauten.
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wurde frisch aktualisiert (Ergänzung der Durchführungsanweisung Stand Oktober 10/2007). Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln. Jetzt ist wieder ein Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 a KSchG möglich, ohne dass eine Sperrzeit droht. Immerhin vernünftig, auch wieder unausgegoren: Es ist kein Grund zu erkennen, warum
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Wie gestern hier berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung neben dem Unterhalt auch das Güterrecht, also die Vermögensauseinandersetzung im Falle von Trennung und Scheidung zu ändern. Da künftig auch der Abbau von Schulden im Zugewinnausgleichsverfahren Berücksichtigung finden sollen,
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Der Fußball-Oberligist Germania Dattenfeld muß das Spiel den SV Straelen, das er vor knapp drei Monaten deutlich gewonnen hatte, nun doch wiederholen.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.10.2007 – VIII ZR 278/05 – entschieden, dass ein Leasingnehmer nach einem Unfall nicht die Herausgabe des Gewinns verlangen kann, den das Leasing-Unternehmen aus Versicherungsleistungen erzielt.
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