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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Jugendschützer freuen sich über BGH – Urteil zu Pornoseiten im Internet

Der BGH hat kürzlich entschieden (wir berichteten hier), dass das Alter der Besucher von Porno- und Gewaltseiten im Internet strenger zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang wurde Arcor auf vom Landgericht Frankfurt auch aufgegeben,

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Andere Ansichten zur fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit; verfassungswidrige Regelung ?

Ganz anders als das Landessozialgericht Berlin – Brandenburg (wir berichteten heute hier) beurteilen die Richter des Sozialgerichts in Dresden (Az.: S 29 AL 534/96) die Frage der fiktiven Berechnung des Arbeitslosengeldes I nach der Elternzeit. Diese Regelung ist Bestandteil der sog. Hartz III – Gesetze und trat zum 01.01.2005 in Kraft. Im Kern geht es …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Die Titanbrille in der Autobahnböschung – VG Hannover zur Erstattung von Sachschäden des Beamten

Das Beamtenrecht weist für den Fall des Entstehens von Sachschäden im Zusammenhang mit einem Dienstunfall recht klare Regelungen wie z.B. § 32 BeamtVG auf. Geht es um Schäden, die nicht nicht auf einem Dienstunfall beruhen, ist die gesetzliche Lage unübersichtlicher. Das VG Hannover hat sich in der aktuellen Entscheidung

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Kindergeld bei eigenem Betrieb des Kindes ?

Eltern von Kindern, die nach einer Berufsausbildung selbständig tätig sind und gleichzeitig auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz in einem weiteren Beruf sind, steht kein Kindergeld mehr zu. Dies hat das Finanzgericht Berlin – Brandenburg nun in einem Urteil entschieden. Dies gelte selbst dann, so die Richter, wenn die Eltern das Kind finanziell noch

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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LSG Berlin – Brandenburg: Nach der Elternzeit ist das Arbeitslosengeld I fiktiv zu bemessen

Der Fall, den das LSG Berlin Brandenburg (Az.: L 12 AL 318/06) zu entscheiden hatte, dürfte nicht so selten sein. Eine Mutter hatte zunächst Elternzeit genommen. Zuvor war sie als Betriebswirtin tätig gewesen. Entsprechend nahm sie ihre Arbeit nach der Elternzeit wieder auf. Nach weniger als 4 Monaten wurde sie aber entlassen. Sie beantragte Arbeitslosengeld …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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