RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
und damit für eine von Porsche-Arbeitnehmervertretern gleichberechtigt besetzte Holding. Hintergrund des Streits zwischen dem Betriebsrat von Porsche und dem Betriebsrat von Volkswagen ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW Betriebsrat nicht akzeptieren will. Danach sollen beide Betriebsräte
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und den arbeitsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Problemstellungen in der Personalratsarbeit zu diesen Themen. Aktueller Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Juracity berichtete). Zum Thema „Internet, Intranet und E-Mail für den Personalrat Arbeitsrecht & Personalvertretungsrecht“ finden im Dezember eine oder mehrere Eintagesschulungen in Brühl oder Köln statt. Interessierte Personalräte
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Das ArbG Frankfurt am Main hat sich im Urteil vom 17.10.2007 – Az.: 22 Ca 8632/06 – mit der Frage befaßt, ob Privatkäufe eines Arbeitnehmers auf Rechnung des Arbeitgebers in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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Das VG Göttingen hat mit Urteil vom 09.10.2007 – 2 A 144/06 – zwei Klagen gegen die Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen verschwiegenen Vermögens Recht gegeben.
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Der Aufhänger zum Interview mit Bild.T-Online war ein neues Entfristungsurteil des Bundesarbeitsgerichts (wir berichteten), erstritten zugunsten von Auszubildenden im öffentlichen Dienst durch Rechtsanwalt
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