RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Nach der Pressemitteilung Nr. 103/2007 vom 18. Oktober 2007 hat das BVerfG durch Beschluss vom 28. September 2007 – 2 BvL 5/05; 2 BvL 6/05; 2 BvL 7/05 – eine Vorlage des VG Düsseldorf wegen der Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte in NRW im Jahre 2003 für unzulässig befunden.
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Immer mehr Arbeitnehmervertreter im öffentlichen Dienst schmeissen die Brocken hin. Aus Protest gegen Schmuh bei der Verbeamtung der in der Elternzeit befindlichen Referentin des FDP Staatssekretärs im baden-württembergischen Innenministeriums ist der komplette Personalrat im Innenministerium
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war am Montag Rechtsanwalt Felser zur Aufzeichnung eines Interviews zum Thema Bahnstreik. Erst in den Stau am Militärring, mit kleiner Verspätung Ankunft in Ossendorf, dann schnell in die Maske und ab zum Interview. Von Interesse waren vor allem
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Es liegt im Trend. Auch der Berliner Senat verschlechtert das Personalvertretungsgesetz, die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadt. Der Senat verabschiedete am
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Das Landessozialgericht in Koblenz (L 2 RI 340/04) hat entschieden, dass auch die Tätigkeit osteuropäischer Erntehelfer der Sozialversicherungspflicht unterliegen kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn
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