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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

LPVG NW: Neues Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft

Am 16.10.2007 hat der Landtag NRW das neue – aus Sicht der Beschäftigten un der Personalräte – verschlechterte Landespersonalvertretungsgesetz, genauer: Das „Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und schulrechtlicher Vorschriften“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW verkündet. Die dort veröffentlichte Fassung ist ein sog. Artikelgesetz und damit

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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Besoldung der Richter verfassungswidrig?

Dessen ist sich jedenfalls der Richterbund sicher. «Eine Klage einzelner Richter gegen ihren Dienstherrn hätte durchaus Aussicht auf Erfolg», sagt der Landesvorsitzende des Richterbundes NRW, Jens Gnisa, auf dpa-Anfrage. Der Vorsitzende berief sich dabei auf eine Studie

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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personalratsschulung zum TVÖD Grundschulung oder Spezialschulung?

darüber streiten sich in vielen Dienststellen Personalrat und Dienststellenleitung. Dabei ist die Frage eigentlich einfach zu beantworten. Nach der Rechtsprechung sind Schulungen zum jeweiligen Personalvertretungsgesetz als Grundschulungen, genauso wie Schulungen zum Arbeitsrecht. Da das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes aber faktisch

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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personalratsvorsitzender der Staatskanzlei Messalla: Rücktritt

Nachdem die Regierungskoalition in NRW trotz der Proteste tausender Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes mit dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) einen Salto „rüttgers“ in quasiabsolutistische Zeiten vollzogen und das soziale Gewissen der CDU in der Staatskanzlei selbst mit einer Welle von Sprungbeförderungen unter großzügigster Auslegung des Prinzips der Bestenauslese Höflinge in Wunschpositionen gebracht hat, reichte …

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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gehaltshöhe ist kein Betriebsgeheimnis

meint das ArbeitsgerichtArnsberg zu recht und brachte einen Vergleich zwischen einem Arnsberger Unternehmen und dem öffentlich im Intranet des Unternehmens „ermahnten“ Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Bernd Schuster (Bernd Schuster siegt vor Arbeitsgericht wäre auch ein schöner Titel gewesen …) zustande. Der Arbeitnehmervertreter hatte einem Journalisten die Höhe seines Gehaltes mitgeteilt

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Veröffentlicht am: 18. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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