RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Am 16.10.2007 hat der Landtag NRW das neue – aus Sicht der Beschäftigten un der Personalräte – verschlechterte Landespersonalvertretungsgesetz, genauer: Das „Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und schulrechtlicher Vorschriften“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW verkündet. Die dort veröffentlichte Fassung ist ein sog. Artikelgesetz und damit
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Dessen ist sich jedenfalls der Richterbund sicher. «Eine Klage einzelner Richter gegen ihren Dienstherrn hätte durchaus Aussicht auf Erfolg», sagt der Landesvorsitzende des Richterbundes NRW, Jens Gnisa, auf dpa-Anfrage. Der Vorsitzende berief sich dabei auf eine Studie
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darüber streiten sich in vielen Dienststellen Personalrat und Dienststellenleitung. Dabei ist die Frage eigentlich einfach zu beantworten. Nach der Rechtsprechung sind Schulungen zum jeweiligen Personalvertretungsgesetz als Grundschulungen, genauso wie Schulungen zum Arbeitsrecht. Da das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes aber faktisch
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Nachdem die Regierungskoalition in NRW trotz der Proteste tausender Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes mit dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) einen Salto „rüttgers“ in quasiabsolutistische Zeiten vollzogen und das soziale Gewissen der CDU in der Staatskanzlei selbst mit einer Welle von Sprungbeförderungen unter großzügigster Auslegung des Prinzips der Bestenauslese Höflinge in Wunschpositionen gebracht hat, reichte …
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meint das ArbeitsgerichtArnsberg zu recht und brachte einen Vergleich zwischen einem Arnsberger Unternehmen und dem öffentlich im Intranet des Unternehmens „ermahnten“ Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Bernd Schuster (Bernd Schuster siegt vor Arbeitsgericht wäre auch ein schöner Titel gewesen …) zustande. Der Arbeitnehmervertreter hatte einem Journalisten die Höhe seines Gehaltes mitgeteilt
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