RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.08.2007 – 1 K 2123/06) auf die Klage des Vaters einer Referendarin, die auf eine Stelle im Vorbereitungsdienst warten musste. Die Familienkasse hatte es abgelehnt, der angehenden Lehrerin nach der Prüfung im März 2006 weiter Kindergeld zu gewähren, weil der nächste Einstellungstermin
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In Hessen darf in Gaststätten nach dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens seit dem 01.10.2007 nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen erfordern abgetrennte Raucherräume in den Gaststätten. Gegen diese Regelung haben Gaststättenbetreiber, die über keine separaten Räumlichkeiten verfügen, beim Hessischen Staatsgerichtshof am 05.10.2007 Grundrechtsklage erhoben.
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Schlecht beraten ist offenkundig der Chef der GdL in Fragen der Publicity. Während er seine Mitglieder zum zweiten Mal in den Streikkonflikt mit der Bahn schickt, verabschiedet er sich – demonstrativ gelassen ? – in eine seit langem geplante dreiwöchige Kur an den Bodensee. Die Süddeutsche bringt ein fiktives Protokoll eines Kurtages. Kritisiert wird auch, …
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In vielen Formularkaufverträgen für Gebrauchtwagen ist im Rahmen der Garantie formuliert, dass die Garantie nur dann greift, wenn der Käufer eine ihm auferlegte Pflicht zur Vornahme von regelmäßigen Inspektionen erfüllt. Ist diese Klausel wirksam ?
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Nanu. In der Schweiz ist doch alles besser für Unternehmen. Ein Beitrag aus der Schweiz räumt mit diesem beliebten aber unzutreffenden Eindruck auf. Die Schweizer gehen genauso rigide gegen Verstösse gegen Mindestlohnvorschriften und gegen Scheinselbständigkeit vor wie gegen 5 / 5 ( 1 vote )
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