Kündigung per SMS unwirksam
das entschied nach dem Oberlandesgericht in Wien nun auch für das deutsche Arbeitsrecht das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 17.08.2007 – Aktenzeichen 10 Sa 512/07) und bestätigte damit unsere Rechtsauffassung, eine Kündigung per SMS wahre nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Das Landesarbeitsgericht sah in einem hitzigen SMS Austausch zwischen einem verärgerten Auslieferungsfahrer und seinem Chef, in …
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Veröffentlicht am: 26. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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