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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Betriebsrat & Fragen: Antworten von RA Felser in der aktuellen AiB Plus

nämlich zum in Betrieben und Dienststellen immer noch umstrittenen Thema „Raucherpause“ (JuracityBlog berichtete). In unserem Voting zum Thema „Raucherpause: Ausstempeln oder nicht?“ haben sich mit etw1 2/3 zu 1/3 zu unserer eigenen Überraschung diejenigen durchgesetzt, die ein Ausstempeln von Rauchern beim Gang in die Raucherpause befürworten. Rechtsanwalt Felser erklärt in der AiB Plus, warum

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Veröffentlicht am: 24. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zielvereinbarung: Aktuelles Thema in der AiB

, der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ aus dem Bund-Verlag. Dr. Rolf Geffken stellt Chancen und Risiken von Zielvereinbarungen dar. Das Thema Zielvereinbarungen gewinnt über das Leistungsentgelt nach § 18 TVÖD  (JuracityBlog berichtete) auch grosse Bedeutung

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Veröffentlicht am: 23. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Amtsgericht Brühl: Staatsanwalt fordert hohe Strafe

im Strafverfahren wg. Lustreisen (JuracityBlog berichtete mehrfach). Der Staatsanwalt fordert 14 000 Euro für den pensionierten Beigeordneten Weller und 20 000 Euro für den noch amtiertenden Beigeordneten Thelen; beide müssten einen Eintrag ins Vorstrafenregister fürchten. Thelen hätte als Beamter zudem mit disziplinarischen Konsequenzen zu rechnen. Da zog dieser die elegante Variante vor und

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Einstellung: Was Bewerber beim Einstellungsgespräch nervt

sind gehetzte Personaler, die den Eindruck machen, als ob sie für das Bewerbungsgespräch eigentlich gar keine Zeit hätten und Fragen, die eher an ein Kreuzverhör als an ein Bewerbungsgespräch erinnern. Immerhin beklagten 66 % der immerhin mehr als 2000 befragten Stellensuchenden

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Muster einer Kündigungsschutzklage

Da man nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung Klage erheben muss, wird es manchmal ganz schön eng. Und wenn man dann nicht mehr rechtzeitig einen Anwaltstermin bekommt, bleibt nur noch der Weg zur Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Dort kann jeder eine Klage gegen die Kündigung einreichen, die Damen und Herren …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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