RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
oder Onlinerecht oder Internetrecht, das könnte eine Konsequenz aus den neuesten Statistiken der Arbeitsgerichtsbarkeit (JuracityBlog berichtete) und der demographischen Entwicklung sein. Und wenn Frau Pauli sich durchsetzt (auch Stoiber hat ja erst gelacht …), müssen wir am Ende auch noch das Dezernat Familienrecht überdenken. Da eine Anwaltskanzlei aber
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Viele Arbeitnehmer empfinden Ohnmacht, wenn sie eine Kündigung erhalten. Manchmal liegt es daran, dass man nicht zum auf Rosen gebetteten Teil der Bevölkerung gehört. Keine Rechtschutzversicherung, keine Gewerkschaft, kein Geld. Nach Erhalt derKündigung des Arbeitsvertrages sollte ein gekündigter Arbeitnehmer folgendes prüfen und beachten: 1. Wenn Klage angedacht ist: Ablauf der Klagefrist (§ 4 KSchG drei …
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Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist seit 2004 stark rückläufig. Diese erlebte und durch Kollegengespräche wie auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV bestätigte Tatsache wird durch neue Statistiken der Landesarbeitsgerichte bestätigt. Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Ca. 1,2 Mio. Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird 5 / 5 …
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mit Fragen und Antworten zu was man darf und nicht darf am Arbeitsplatz wie Raucherpausen, Surfen am Arbeitsplatz, zu spät kommen, Mitnahme von Kulis u.a. vom Arbeitsplatz, Abmahnung, Kündigung und einigem mehr. Die Aufnahme, die sich an die jungen Hörer wendet, kann man sich auf den Seiten des Webradios des SWR anhören.
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Mit einer Kündigungsschutzklage kann ein Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das ist nicht selbstverständlich und viele Arbeitnehmer – vor allem in kleineren Betrieben – geniessen dieses Privileg nicht. In Frankfurt z.B. hatten 79 % aller Unternehmen 1 bis 9 Beschäftigte (2004), fast 10 % aller …
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