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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Doktortitel: echt oder gekauft

das ist die Frage, wenn mitten im Berufsleben stehende Profis auf einmal auf Visitenkarte und Briefkopf den Doktortitel voranstellen. Da kann man tatsächlich von „Promotion“ sprechen. Die ehrlichen oder ängstlichen zieren die Titel dann mit Zusatzbezeichnungen, die für Kenner auf einen Erwerb im nahen oder fernen Ausland hinweisen. Wie beim Führerschein soll es auch Universitäten …

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Veröffentlicht am: 9. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sex – eine Pflicht in der Ehe?

das fragte sich unser Hamburger Lieblingsblog „Elbeblawg“ nun erneut. Das sind junge Leute, da dürfte die Frage allenfalls theoretischer Natur sein. Die richtige Antwort ist übrigens „Ja“. Wie immer, beginnen die Probleme damit aber erst. Damit ist nämlich weder beantwortet, ob alles

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Veröffentlicht am: 9. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Turboprämie

Höhere Abfindung statt Klage. Das ist der Sinn der Turboprämie, die das Bundesarbeitsgericht „on top“ auf die normale Abfindung sowohl in Sozialplan als auch in Tarifsozialplan bzw. Sozialplantarifvertrag gebilligt hat. „Alles oder nichts“ – also Abfindung nur bei freiwilligem Ausscheiden und Entfall einer Sozialplanabfindung bei Klageerhebung – geht dagegen nicht, weder in einer Vereinbarung mit …

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Veröffentlicht am: 9. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Geld sofort: Gehaltszahlung mit einstweiliger Verfügung einklagen

Offene Gehaltsforderungen sind bei den Arbeitsgerichten nicht so schnell durchzusetzen. Grund ist die Verfahrensdauer, die in erster Instanz schon bis zu einem Jahr betragen kann. Einstweilige Verfügungen dagegen sind nicht so beliebt bei den Gerichten. Vordrängeln gilt nicht, die anderen Kläger müssen ja auch warten, bis das Arbeitsgericht im normalen Verfahren entscheidet. Ausserdem gilt der …

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Veröffentlicht am: 8. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Brühl: Strafverfahren wegen Dienstreisen wurde eröffnet

Juracity hatte bereits berichtet, dass sich das Amtsgericht Brühl mit dem Vorwurf des „Verdachts der Vorteilsnahme“ wegen der Teilnahme von Politikern an Dienstreisen nach Norwegen und Brügge in Flandern befassen wird. Gestern wurde die Hauptverhandlung eröffnet.

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Veröffentlicht am: 7. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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