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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Jetzt kündige ich! Richtig selber kündigen

Fachkräftemangel! Aufschwung! Gehälter und Stundensätze für IT-Fachkräfte steigen! Eine gute Gelegenheit zum Jobwechsel. Also eine Eigenkündigung, wie die Juristen das nennen. Wie Sie das souverän und ohne verbrannte Erde

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Veröffentlicht am: 5. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Pflege-Selbsthilfeverband fordert stärkere Kontrollen im Pflegeheim

Wo wir eben bei der niedrigen Lebenserwartung von Rechtsanwälten waren. Vor dem Sterben kommt die Pflege. Und die ist aus zahlreichen Gründen zur Zeit ins Gerede gekommen. Wir sind gut beraten, uns rechtzeitig um eine menschenwürdige Pflege zu kümmern. Ausnahmsweise mal im eigenen, wenn auch hoffentlich fernliegenden Interesse. Interessant sind in diesem Zusammenhang Forderungen des …

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Veröffentlicht am: 5. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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BSG: Beweislast bei Suizidverdacht für die Hinterbliebenenrente

Ein suizidgefährdeter Mann besteigt gemeinsam mit Kollegen eine Kranplattform in vierzig Metern Höhe. Die Kollegen verlassen absprachegemäß die Plattform, um sich zum Maschinenraum zu begeben. Der Mann bleibt alleine auf der Plattform zurück; was er in der Folge dort oben gemacht hat, ist unklar. Etwa eine Viertelstunde später stürzt er aus ungeklärter Ursache hinunter und …

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Veröffentlicht am: 5. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: verhaltensbedingte statt betriebsbedingte?

Diskussion gestern am Arbeitsgericht Köln zwischen zwei Güteverhandlungen. Kollegin von einem Arbeitgeberverband: „Betriebsbedingte Kündigungen haben wir kaum noch, die Spielräume in den Betrieben nehmen offensichtlich ab. Mehr kann nicht mehr abgebaut werden.“ Anderer Kollege:

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Veröffentlicht am: 5. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst?

Gibt´s nicht? Gibt´s doch. U.a. dank Gesundheitsreform. Beispielsweise in den Kliniken der Deutschen Rentenversicherung wie in der Ernst-Ludwig-Klink in Sandbach. Dort konnten zwar die meisten Mitarbeiter wohnortnah vermittelt werden, für 10 von 130 gelang dies jedoch nicht (Echo Online). Noch lassen sich betriebsbedingte Kündigungen

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Veröffentlicht am: 5. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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