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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

AG München: Parkpilot und Rücksicht

Das AG München (Az.: 275 C 15658/97 hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Autofahrer sich auf die automatische Einparkhilfe verlassen darf. Diese Auffassung vertrat ein Autofahrer, der beim Rücksetzen seinen Mietwagen beschädigt hatte

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Veröffentlicht am: 20. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAG: Weiterbeschäftigung muss nicht ausdrücklich widersprochen werden

Grundsätzlich wandelt sich nach § 15 V TzBfG ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um, wenn der Arbeitnehmer weiterhin und widerspruchslos beschäftigt wird. Nach einer neuen BAG – Entscheidung (Az.: 7 AZR 501/06) muss dieser Widerspruch jedoch nicht ausdrücklich bei der Weiterbeschäftigung erklärt werde.

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Veröffentlicht am: 20. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Mindestlohn.de mit JuriAward ausgezeichnet

Die Website www.mindestlohn.de mit dem Mindestlohnblog als erste Website mit dem JuriAward ausgezeichnet, den das Rechtsportal „Juracity – Recht für Alle!“ wöchentlich an Internetseiten verleiht, die sich in vorbildlicher Weise für Recht und Gerechtigkeit einsetzen. Grund für die Auszeichnung war die aktuelle und lesenswerte

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Veröffentlicht am: 18. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Zu früh gefreut: Späteres Vermögen und weg ist die PKH

Der BGH ( Az.: XII ZA 11/07) hat entschieden, dass später erlangtes Vermögen bei bewilligter Prozesskostenhilfe verwertet werden muss. Konkret mußte eine Frau Anwalts- und Gerichtskosten erstatten, weil sie nach Abschluss des Verfahrens zu Geld gekommen war.

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Veröffentlicht am: 17. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Bochum: IP – Adresse reicht nicht

Inzwischen dürfte sich herumgesprochen haben, dass in der Regel beim Surfen im Internet keine Anonymität herrscht. Die sog. IP – Adresse läßt jeden Nutzer erkennen. Das ist auch für die Staatsanwaltschaften interessant. Denn so können die Ermittler erfahren, wer sich wann im Internet bewegt hat. Nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft Bochum reicht dies dann auch …

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Veröffentlicht am: 17. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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