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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Versammlungsverbot in Heidenau: Bundesverfassungsgericht verteidigt Art. 8 GG

Dass das Bundesverfassungsgericht die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG) als ein zentrales Grundrecht ansieht, hat sich heute wieder einmal in einem von unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter angestrengten Verfahren mehr  gezeigt. Das Landratsamt Pirna (Sächsische Schweiz – Osterzgebirge) hatte per Allgemeinverfügung vom 27.8.2015 für den Zeitraum bis zum 31.8.2015 alle Versammlungen in Heidenau verboten mit der …

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Veröffentlicht am: 29. August, 2015 von RA Michael W. Felser
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Flip Flops am Steuer: Unfall wird teuer?

Aus gegebenem Anlaß möchten wir als Vertrauensanwälte des Automobilclubs Europa e.V. (ACE) darauf hinweisen, dass das Tragen von Flip-Flops im Auto teuer werden kann, nämlich wenn ein Unfall passiert. Zwar hält selbst der Verband der Versicherer GDV das Tragen von Flip-Flops (oder Knobelbecher oder High-Heels oder hinten offene Sandalen) nicht für grob fahrlässig, so dass …

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Veröffentlicht am: 5. August, 2015 von RA Michael W. Felser
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Muss Umkleidezeit und Waschzeit als Arbeitszeit bezahlt werden?

Muss der Arbeitgeber die Zeit die ein Monteur für Umkleiden und Duschen benötigt, bezahlen? Diese Frage stellte sich heute dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zweiter Instanz. Das Arbeitsgericht Oberhausen (Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 04.03.2015 Aktenzeichen 3 Ca 1700/14) hatte dem Arbeitnehmer recht gegeben und den Arbeitgeber zur Vergütung der Duschzeit und Umkleidezeit verurteilt. Die Dienstkleidung des …

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Gesetzesentwurf vom 7.7.2015

Am 7.7.2015 hat das Bundesbildungsministerium einen Referentenentwurf für die Novellierung des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt. Im  Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist die Befristung von Arbeitsverträgen an den Hochschulen geregelt. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll zum 1.1.2016 in Kraft treten. Ziel des neuen Gesetzes ist es die Arbeitsbedingungen der Nachwuchswissenschaftler zu verbessern  und eine wissenschaftliche Karriere wieder attraktiver zu …

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Haftung bei Sturmschaden

Der Sturm „Zeljko“ (übrigens ein slawischer Jungenname, der soviel wie „der Erwünschte“ bedeutet) hat unerwünschte Schäden angerichtet, auch wenn er nicht so stark war wie befürchtet. Wer haftet für Sturmschäden, wenn vom Sturm gelöste Bäume, Äste, Dachziegel, Töpfe und andere Gegenstände Autos beschädigen, das Nachbarhaus oder gar Fussgänger? Oder wenn das eigene Haus vom Sturm …

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2015 von RA Michael W. Felser
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