RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Lästern über den Chef auf Facebook kann Ihren Arbeitsplatz gefährden – jedenfalls in den USA. So sorgt gerade in den Vereinigten Staaten ein Fall für Aufsehen, wo einer negativen Äußerung über den Chef im Online-Netzwerk Facebook die Kündigung folgte. 5 / 5 ( 1 vote )
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Manch einer wird sich denken, dass ein Arbeitgeber, der einem seit 30 Jahren beschäftigten Arbeitnehmer nur deshalb kündigen will, weil dieser drei Schrauben aus dem Materiallager einem Kollegen geschenkt hat, eine Schraube locker hat. Nun hatte ein Arbeitgeber aus dem Raum Bonn hatte eine solche Kündigung tatsächlich beabsichtigt. Vor Ausspruch einer solchen Kündigung war jedoch …
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Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit? Zum Ende der Elternzeit können viele Arbeitnehmerinnen wegen der Kindeserziehung nicht Vollzeit arbeiten, obwohl sie dies nach dem Arbeitsvertrag müssten. Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der …
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Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 16.9.2010 (Aktenzeichen: 2 Sa 509/10) entschieden hat, ist eine Kündigung trotz einer groben Pflichtwidrigkeit – hier ein Betrug – unwirksam, sofern durch die langjährige beanstandunsgfreie Beschäftigung das Vertrauen noch nicht völlig zerstört worden ist.
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Auf Personalvertretungsgesetz.de startet diese Woche ein Forum für Personalratsmitglieder, Personalratsvorsitzende und Gewerkschaftssekretäre mit erfahrenen Moderatoren (z.B. ein langjähriger Personalratsvorsitzender, Buchautor und Referent, Rechtsanwälte, Autoren von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht). Bereits jetzt bietet das Portal für den Personalrat nicht nur die aktuelle Zusammenstellung
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