Arbeitsagentur

Sperrzeit bei Einigung Schwerbehinderter mit Arbeitgeber?

Arbeitnehmer, auch schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber grundsätzlich – von besonderen Ausnahmefällen (wichtiger Grund) abgesehen – mit einer Sperrzeit rechnen. Bei einer Sperrzeit wird für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld gezahlt. Nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer können sich nach einer Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeber auf die Beendigung …

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Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit!

Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit? Zum Ende der Elternzeit können viele Arbeitnehmerinnen wegen der Kindeserziehung nicht Vollzeit arbeiten, obwohl sie dies nach dem Arbeitsvertrag müssten. Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der …

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Veröffentlicht am: 27. September, 2010 von RA Michael W. Felser
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Sperrzeit oder Arbeitslosengeld nach dem Ende der Elternzeit?

Frauen stellt sich kurz vor Ablauf der Elternzeit häufig das Problem, dass die Kindesbetreuung bei den alten Arbeitszeiten nicht sichergestellt ist und der Arbeitgeber den Wünschen der Rückkehrerin nach Arbeitszeitreduzierung oder -verlegung auch unter Berücksichtung des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) nicht entsprechen kann oder will. Die Arbeitnehmerin müsste dann also zu den alten Arbeitszeiten, oftmals Vollzeit, wiedereinsteigen. …

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Veröffentlicht am: 16. August, 2006 von RA Felser
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