RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das entschied das Landgericht Bonn mit Urteil vom 30.11.2006 – Aktenzeichen 1 O 521/05 – und gab der Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg statt, die mit der Klage die Rechte zahlreicher Verbraucher geltend machte, die sich über die eigenständige Umstellung des Telefontarifs durch die beklagte Telekom beschwerten.
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit seinem Berufungsurteil vom 04.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 14 Sa 635/06) eine Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen für rechtswirksam angesehen und die Berufung des klagenden Fernfahrers gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Köln zurückgewiesen.
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So entschied dass Bundessozialgericht mit Urteilen vom 29.11.2006 – Aktenzeichen 12 RJ 2/05; B 12 RJ 4/05; B 12 R 5/06; B 12 R 8/06 –, dass die Übertragung der zweiten Hälfte des Pflegeversicherungssatzes auf den Rentner nicht verfassungswidrig sei. So hatten vier Rentner dagegen geklagt, dass der Gesetzgeber zum 01.04.2004 eine Gesetzesänderung dahingehend durchgeführt …
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Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 103/06) hat entschieden, dass der Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen den Ehemann gekürzt werden kann um den von der Ehefrau nicht gezahlten Kindesunterhalt.
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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 13.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 5 Sa 25/06) entschieden, dass der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auch nach über 8 Jahren wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem gefälschten Arbeitszeugnis beworben hat.
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