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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kindesunterhalt: Verdient ein Taxifahrer im Vollzeitberuf zu wenig, muss er zusätzlich einen Nebenjob ausüben

Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 16 UF 36/06) hat entschieden, dass ein vollzeit arbeitender Taxifahrer sich nicht darauf berufen könne, er verdiene unterhalb des Selbstbehalts und könne daher keinen Kindesunterhalt zahlen. Das Gericht war der Ansicht, der Taxifahrer müsse, damit er den Mindestunterhalt für seine Kinder zahlen könne, zusätzlich einen Nebenjob ausüben oder aber sich in …

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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO gleichzustellen ist. Nach dieser Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO ist einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür …

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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Datenklau: Kundendaten auf Laptop sind Geschäftsgeheimnisse, Mitnahme bei Jobwechsel ist verboten …

so der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, auch wenn die Daten auf dem privaten PC lagern: Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt, ein Geschäftsgeheimnis i.S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen. Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während …

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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Anwaltskosten: Was – 150 Euro für ein zweiseitiges Schreiben, soviel würde ich auch gerne mal verdienen

ist eine nicht selten anzutreffende Bemerkung zu anwaltlichen Honorarrechnungen. Ein Seminarteilnehmer belehrte einen anderen einmal gelegentlich eines ähnlichen Kommentars nicht ganz neben der Sache liegend: “Hättste mal besser in der Schule aufgepasst, wärste auch Anwalt geworden …”. Der normale Anwalt kann jetzt wieder mit ruhigem Gewissen schlafen: Wie der Focus berichtete, bezahlt die Bundeswehr im …

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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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FAZ zur Weihnachtsfeier mit Zitaten von JuracityBlogger RA Felser

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 03.12.2006, Nr. 48 / Seite V17: Schön vorsichtig die Sau rauslassen: Wenn der Controller baggert, der Chef flirtet und die Sekretärin juchzt, dann ist wieder Weihnachtsfeier. Und das ist auch nicht leicht. ” In der Praxis sind Annäherungsversuche auf Firmenfeiern keine Seltenheit. Vor notorischen Kavalieren hilft nur die möglichst elegante Flucht in …

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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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