RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
so das Bundesarbeitsgericht heute in einem heute verkündeten Urteil (BAG, Urteil vom 6. Dezember 2006 – 4 AZR 798/05, Pressemitteilung). Geklagt hatte eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse, der die in einem Tarifvertrag vereinbarte Abfindung nicht vollständig ausgezahlt wurde, weil der Sozialplantarifvertrag einen Ausschluss der Abfindung bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorsah. Das Bundesarbeitsgericht machte zwei wichtige Feststellungen: …
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Das VG Trier hat sich in seinem Urteil vom 16. November 2006 – 3 K 400/06.TR – erneut mit disziplinarischen Maßnahmen gegen einen Polizeibeamten befaßt. Während das VG in einer Entscheidung, die kürzlich Gegenstand des Berufungsurteils des OVG Rheinland Pfalz vom 25. Oktober 2006 – 3 A 11094/06 – war, den Diebstahl einer kosmetischen Creme …
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so das OLG Koblenz (Urteil vom 26.10.2006 – 6 U 175/06) auf Klage der Bundesagentur für Arbeit. Es kommt noch schlimmer: Der Geschäftsführer kann sich nicht einmal darauf berufen, dass auch der Insolvenzverwalter durch Ausschöpfung des dreimonatigen Insolvenzausfallgeldzeitraums ebenfalls in entsprechendem Umfang Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer beantragt und bekommen hätte, also der BA gar kein …
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So entschied das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 23.11.2006 – Aktenzeichen 5 O 1785/06- und stellte fest, dass die beklagte Stadt durch die unklare Beschilderung gegen die ihr obliegende öffentlich-rechtliche Verkehrsregelungspflicht verstoßen habe und daher den Schaden des Klägers zu ersetzen habe. Zuvor hatte der geschädigte Kläger in einem gesonderten Prozess, in welchem er der …
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Das OVG hat sich in seinem Urteil vom 15.11.2006 – 6 A 1127/05 – mit der Frage befaßt, ob ein Lehrer sich Elternzeiten so „um die Ferien legen kann“, daß er während der Ferien bei geringer oder keiner dienstlichen Beanspruchung Dienstbezüge verlangen kann. Das OVG hat sich hierbei auch recht deutlich zu einigen arbeitsrechtlichen Entscheidungen …
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