RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Rechtsprechung kippt gerade – interessanterweise unter dem Begriff „Altersdiskriminierung“ – viele Regelungen, die jüngere Beschäftigte diskriminieren. Beispiele aus jüngster Zeit sind die Altersstufen in Tarifverträgen und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Und das ist auch gut so. Früher bekam man umso mehr Geld im Job, je weniger man brauchte. Neudeutsch heißt das „Lockstep“ („Gänsemarsch“), der Klassiker …
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Verschiedene Arbeitsgerichte meinen, dass Altersstufen im Tarifvertrag jüngere Beschäftigte benachteiligen. In der Tat spricht viel dafür, dass Altersstufen / Lebensaltersstufen und Differenzierungen nach der Betriebszugehörigkeit eine Altersdiskriminierung darstellen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit mehreren Beschlüssen vom 20.05.2010 (Aktenzeichen 6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)) zu Lebensaltersstufen nach BAT und Entgeltsstufen nach § …
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluß vom 13.04.2010 Aktenzeichen 7 Sa 1224/09 dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Auslegung des § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vorgelegt, bei denen es im hauptsächlich um die Zulässigkeit von Kettenbefristungen (Kettenarbeitsvertrag) im öffentlichen Dienst geht. Geklagte hatte eine Justizfachangestellte, die nach der Berufsausbildung zur …
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Das wird arbeitswillige Beamte bei der Post und den Steuerzahler freuen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren eines Briefzustellers, der durch Versetzung in den Ruhestand zwangsweise pensioniert wurde, die bisher üblichen Anstrengungen der Deutschen Post AG zur Prüfung einer möglichen Weiterverwendung für unzureichend erklärt und
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Ein Beratervertrag muß vor der Unterschrift geprüft werden, damit man keine böse Überraschung erlebt. Diese lauern nicht nur in der Person des aktuell noch fast freundschaftlichen Vertragspartners, sondern auch in Gestalt der Deutschen Rentenversicherung Berlin oder des Finanzamtes. Beim Betriebsprüfer weckt sowohl das Fehlen eines Vertrags als auch ein schlechter Vertrag ein besonderes Interesse mit …
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