BAG: Auch Azubis dürfen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen
Auch Auszubildende dürfen während ihrer Ausbildung nicht für Konkurrenzunternehmen tätig werden, das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Finanzdienstleistungsunternehmen
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Veröffentlicht am: 21. September, 2006 von RA Felser
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In der Beilage „FR-Plus“ der Frankfurter Rundschau vom 15.09.2006 beantwortet der Juracity Experte Rechtsanwalt Michael Felser eine Leseranfrage: NACHGEFRAGT – Kündigung in Elternzeit Ich war im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Ende meiner Elternzeit 



