Zulässigkeit kurzfristiger Dienstplanänderungen
Ein Thema, dass immer wieder zu Streit und Frustration führt, sind die manchmal notwendigen kurzfristigen Änderungen des Dienstplans, z.B. wegen krankheitsbedingtem Ausfall von eingeplanten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern. Dagegen schützt am besten der Einsatz von Springern, die sich speziell für solche Zwecke bereithalten. Bei spezialisierten Tätigkeiten hilft dies wegen der notwendigen Ausbildung bzw. Fähigkeiten aber auch …
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Veröffentlicht am: 13. Mai, 2006 von RA Felser
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